Feiertagszuschlag
10. JUN 2025
Mitarbeiter, die ausschließlich an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen beschäftigt werden, haben ebenfalls Anspruch auf den Feiertagszuschlag, da andernfalls das Gleichheitsrecht verletzt würde (Artikel 14 der spanischen Verfassung). Dies liegt daran, dass die Arbeit an diesen Tagen für sie (teilzeitige MA) genauso belastend (oder sogar belastender) ist wie für vollzeitige MA, die normalerweise an diesen Tagen nicht arbeiten und dies nur gelegentlich tun. Die regelmäßige Arbeit an Feiertagen gilt als belastender als die gelegentliche Arbeit an diesen Tagen. Daher sollten sie mit einer zusätzlichen Vergütung ausgeglichen werden, falls der Arbeitgeber beabsichtigt, den Feiertagszuschlag nicht zu zahlen. Oberster Gerichtshof, 4. März 2025.
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