Verstoß gegen das Recht auf digitales Abschalten
27. MAI 2024
Ein Unternehmen wurde verurteilt, einem Mitarbeiter eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro für den immateriellen Schaden zu zahlen, der sich aus der Verletzung seines Rechts auf digitales Abschalten ergibt, weil der Mitarbeiter i) mehrere E-Mails (ca. 10 innerhalb von vier Monaten) von dem Unternehmen sowie von mit ihm kooperierenden Dritten (Dienstleister für Arbeitsschutz) und ii) eine WhatsApp-Nachricht außerhalb seiner Arbeitszeit erhalten hatte, die allesamt an seine private E-Mail-Adresse bzw. private Handynummer gerichtet waren. Zwar hatte das Unternehmen nicht verlangt, dass der Mitarbeiter die Nachrichten liest oder sofort darauf antwortet, doch hatte der Mitarbeiter dem Unternehmen lediglich erlaubt, ihm Mitteilungen im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Gewerkschaftstätigkeiten an seine private E-Mail-Adresse/Handynummer zu senden. Darüber hinaus wurde das Unternehmen zur Zahlung einer weiteren Entschädigung in Höhe von 700 Euro wegen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Mitarbeiters verurteilt, da er keine Einwilligung zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Dritte erteilt hatte. Landgericht von Galizien 4/3/24
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