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Verstoß gegen das Recht auf digitales Abschalten

Verstoß gegen das Recht auf digitales Abschalten

27. MAI 2024
Ein Unternehmen wurde verurteilt, einem Mitarbeiter eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro für den immateriellen Schaden zu zahlen, der sich aus der Verletzung seines Rechts auf digitales Abschalten ergibt, weil der Mitarbeiter i) mehrere E-Mails (ca. 10 innerhalb von vier Monaten) von dem Unternehmen sowie von mit ihm kooperierenden Dritten (Dienstleister für Arbeitsschutz) und ii) eine WhatsApp-Nachricht außerhalb seiner Arbeitszeit erhalten hatte, die allesamt an seine private E-Mail-Adresse bzw. private Handynummer gerichtet waren. Zwar hatte das Unternehmen nicht verlangt, dass der Mitarbeiter die Nachrichten liest oder sofort darauf antwortet, doch hatte der Mitarbeiter dem Unternehmen lediglich erlaubt, ihm Mitteilungen im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Gewerkschaftstätigkeiten an seine private E-Mail-Adresse/Handynummer zu senden. Darüber hinaus wurde das Unternehmen zur Zahlung einer weiteren Entschädigung in Höhe von 700 Euro wegen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Mitarbeiters verurteilt, da er keine Einwilligung zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Dritte erteilt hatte. Landgericht von Galizien 4/3/24
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KGD 18/2020

KGD 18/2020

14. MAI 2020
Hier finden Sie unsere kurze Zusammenfassung des letzten Königlichen Gesetzdekrets, das gestern veröffentlicht wurde. Es gibt neue Maßnahmen in Bezug auf die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, Suspendierungsverfahren, Arbeitslosengeld, usw.
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Covid-19

Covid-19

1. APR 2020
Anbei finden Sie zwei Karten mit einer Zusammenfassung der letzten zwei Königlichen Gesetzdekrete in Bezug auf einige arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die während der Covid-19 Situation angewendet werden.
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Königlicher Dekret

Königlicher Dekret

26. MAR 2019
Hier finden Sie die Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten der letzten beiden königlichen Dekreten im Bereich Arbeitsrecht und Sozialversicherung (Zeiterfassung des Arbeitstages, Vaterschaft, Stillzeit usw.).
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Animiermädchen

Animiermädchen

15. OKT 2018
Animiermädchen haben ein Arbeitsverhältnis, weil es Abhängigkeit gibt, da sie (i) eine feste Arbeitszeit und Zeitplan haben und (ii) von dem Unternehmen, und nicht von den Kunden, einen Prozentsatz der Getränke erhalten, die sie an die Kunden verkaufen. Es handelt sich nicht um Prostitution, denn selbst wenn sie wenig Kleidung tragen und mit Kunden flirten, bedeutet das nicht, dass sie bereit sind, Sex zu haben. Landgericht Galicia 28/03/18
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