Das Geständnis und eine nichtige Kündigung
24. JUN 2026
Das Geständnis des MAs (gelegentlicher Drogenkonsum nach Beendigung der Arbeitsschicht, jedoch nicht während der Arbeitszeit), das in einem zweistündigen Gespräch mit der Unternehmensleitung (Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen) erlangt wurde, ohne Hinweis auf die bestehenden Rechte (anwaltliche Unterstützung oder Anwesenheit der Interessevertretung) sowie ohne Aufklärung über mögliche disziplinarische Konsequenzen und mit einem inquisitorischen Zweck (?), stellt eine Verletzung des Grundrechts des MAs auf Verteidigung sowie des Rechts dar, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zwar „in einem Verfahren mit Sanktionscharakter“ (Art. 24 Abs. 2 der spanischen Verfassung – auch wenn dies dort nicht ausdrücklich so formuliert ist).
Da das Geständnis des MAs das einzige Beweismittel war, wurde die Kündigung für nichtig erklärt (und nicht lediglich als ungerechtfertigt eingestuft, wie in anderen Fällen).
Landtag vom Baskenland, 24.02.2026.
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