Presseraum

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Die Arbeitsinspektion braucht eine vorherige gerichtliche Genehmigung, manchmals…

Die Arbeitsinspektion braucht eine vorherige gerichtliche Genehmigung, manchmals…

5. MAI 2026
Die spanische Verfassung (Art. 18) bestimmt, dass der Wohnsitz unverletzlich ist (außer bei vorheriger gerichtlicher Genehmigung). Da keine weitere Präzisierung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass dieser Schutz auch für den Sitz von Unternehmen gilt. Wenn daher der Gesellschaftssitz (des Unternehmens) mit dem Arbeitsplatz zusammenfällt (und keine klare räumliche Trennung zwischen diesem Sitz und dem Arbeitsplatz besteht), benötigt die Arbeitsinspektion für das Betreten eine vorherige gerichtliche Genehmigung, da der Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes 23/2015 vom 21. Juli keine verfassungsmäßigen Rechte einschränken kann (da er eine vorherige gerichtliche Genehmigung nur für die Wohnung natürlicher Personen vorsieht). Oberster Gerichtshof (Dritte Kammer), 14. April 2026
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Annual IBA Employment and Diversity Law Conference – Warschau

Annual IBA Employment and Diversity Law Conference – Warschau

28. APR 2026
Unsere Partnerin Almudena Álvarez nahm letzte Woche an der Annual International Bar Association Employment and Diversity Law Conference teil, die mehr als 600 RA aus über 60 Jurisdiktionen im lebendigen Warschau zusammenbrachte. Sie war als Referentin gemeinsam mit Luca Failla (Failla&Partners), Philippe Grabli (Oneida Associés) und Agnieszka Fedor (Sołtysiński Kawecki & Szlęzak) im Panel „Collective voice in a fragmented world: trade unions, collective bargaining and worker representation in a global context“ vertreten, das hervorragend von Kara Preedy (KLIEMT.Arbeitsrecht) und Octavio Cantón (Galicia Mexico) moderiert wurde. Dziękuję an die Organisatoren und die verschiedenen Kanzleien, die Networking-Events während der Konferenz ausgerichtet haben! (PCS Paruch Chruściel Stępień Kanclerz, Schoenherr Attorneys at Law und LYNX)
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Frühjahrsversammlung von ELLINT – Kopenhagen

Frühjahrsversammlung von ELLINT – Kopenhagen

13. APR 2026
Unsere Kolleginnen Nuria Naranjo (ELLINTNext) und Almudena Álvarez (Mitglied des ELLINT-Vorstands) haben letzte Woche an dem unvergesslichen ELLINT Spring Meeting teilgenommen, das im magischen Kopenhagen stattfand. Neben den internen Sitzungen nahmen sie an einem spannenden Workshop zu Behinderung und dem Umgang mit psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz teil, geleitet von Giulietta Bergamaschi und Chiara D’Angelo von Lexellent, sowie an einer dynamischen und faszinierenden Session über Management durch Musik, geleitet vom brillanten Uffe Savery (Safri Duo!). Ein großartiges Rahmenprogramm mit über 30 Arbeitsrechtsanwälten aus mehr als 20 Jurisdiktionen war ebenfalls eines der Highlights des Treffens, insbesondere das lokale Abendessen bei Mette. Mange Tak an Mette Klingsten und das gesamte Team von Mette Klingsten Advokatpartnerselskab!
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Wöchentliche Ruhezeit, die mit einem gesetzlichen Feiertag zusammenfällt

Wöchentliche Ruhezeit, die mit einem gesetzlichen Feiertag zusammenfällt

6. APR 2026
Fällt Deine wöchentliche Ruhezeit (in der Regel 2 aufeinanderfolgende Tage, einschließlich der 12‑stündigen Ruhezeit zwischen Arbeitstagen) mit einem gesetzlichen Feiertag (14 Tage pro Jahr) zusammen, hättest Du das Recht, diesen verlorenen Ruhetag nachzuholen. Dies liegt daran, dass alle Mitarbeiter Anspruch sowohl auf die wöchentliche Ruhezeit als auch auf 14 gesetzliche Feiertage pro Jahr haben. Beispiel: Wenn ein MA regelmäßig donnerstags und freitags frei hat und einer dieser Tage auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, hätten die MA – sofern keine Nachholmöglichkeit gewährt wird – Anspruch auf weniger Feiertage als MA, die beispielsweise samstags und sonntags frei haben, da Samstage nur äußerst selten gesetzliche Feiertage sind. Der Oberste Gerichtshof - 30. April 2025
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Nachhaltigen Mobilitätsplan für den Arbeitsplatz

Nachhaltigen Mobilitätsplan für den Arbeitsplatz

10. DEZ 2025
Ab dem 05.12.27 müssen Unternehmen mit Arbeitsstätten, in denen mehr als 200 MA oder 100 MA pro Schicht tätig sind, einen Nachhaltigen Mobilitätsplan für den Arbeitsplatz (Plan) ausarbeiten. Dieser Plan muss gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung erstellt werden und – falls eine solche nicht besteht – mit den repräsentativsten Gewerkschaften sowie den im Sektor repräsentativsten Gewerkschaften, die zur Verhandlung des anzuwendenden Tarifvertrags berechtigt sind. Der Plan muss Maßnahmen enthalten, um Folgendes zu fördern (Beispiele): (i) Aktive Mobilität (zu Fuß gehen, Fahrradfahren usw.) (ii) Nutzung des öffentlichen Verkehrs (U-Bahn, Bus usw.) (iii) Mobilität mit emissionsarmen Fahrzeugen (iv) Geteilte/kollektive Mobilität (z. B. gemeinsames Nutzen eines Elektroautos) (v) Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge (vi) Förderung von Telearbeit (vii) Schulungen zur Verkehrssicherheit und Unfallprävention auf dem Weg zur Arbeitsstätte Außerdem müssen Maßnahmen für den Zugang von Besuchern, Lieferanten usw. zur Arbeitsstätte vorgesehen werden. In Arbeitsstätten mit hoher Belegung (mehr als 1.000 MA in Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnern) müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die die Mobilität der Beschäftigten während der Stoßzeiten oder während des Arbeitstages reduzieren. Alle zwei Jahre muss ein Bericht zur Überwachung der Wirksamkeit des Plans erstellt werden. Gesetz 9/2025 vom 3. Dezember über nachhaltige Mobilität.
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