Presseraum

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Keine zusätzliche Entschädigung

Keine zusätzliche Entschädigung

6. AUG 2025
Die Entschädigung für unzulässige Kündigungen in Spanien (33 TS pro Jahr der Betriebszugehörigkeit) wurde erneut vom spanischen Obersten Gerichtshof als angemessen angesehen (eine zusätzliche Abfindung ist nicht zu gewähren). Die Europäische Sozialcharta (ESC) – deren Wortlaut dem des IAO-Übereinkommens Nr. 158 entspricht – sieht lediglich eine angemessene Entschädigung vor (ohne weitere Einzelheiten). Daher müssen die EU-Mitgliedstaaten diese Bestimmung konkret regeln und eine bestimmte Entschädigung festlegen. Die spanische Regelung sieht bereits einen bestimmten Betrag vor, der das Gehalt des Mitarbeiters und seine Dienstjahre berücksichtigt – wer behauptet, das sei nicht angemessen? Weder die ESC noch der Europäische Gerichtshof. Allerdings hält die Entscheidung des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte (vom 20. März 2024) die spanische Entschädigung für unzureichend. Dennoch erinnert der spanische Oberste Gerichtshof daran, dass diese Entscheidungen weder vollstreckbar noch bindend sind; sie richten sich ausschließlich an das Ministerkomitee des Europarates und sind selbst für dieses nicht bindend. Spanien ist daher nicht verpflichtet, diesen Entscheidungen zu folgen. Oberster Gerichtshof, 16.07.2025
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Sommermittagessen

Sommermittagessen

10. JUL 2025
Heute haben wir unser jährliches Sommermittagessen im wunderbaren Restaurante Montia, das dieses Jahr mit einem Michelin-Stern ausgezeichnet wurde und im historischen Ort San Lorenzo del Escorial (Madrid) liegt, gehabt. Eine idyllische Umgebung, um entspannte Teambuilding-Zeit zu genießen (ganz ohne Handyempfang) – von hier aus wünschen wir euch eine schöne Sommerpause!
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Global Summit of Women – Berlin

Global Summit of Women – Berlin

8. JUL 2025
Unsere Kollegin Almudena Álvarez nahm letzte Woche an ihrem ersten Global Summit of Women (GSW) in Berlin teil. Fast 1.000 inspirierende Frauen aus über 60 Ländern kamen zusammen, um ihre Erfahrungen im beruflichen Führungsbereich zu teilen – darunter Geschäftsführerinnen, Unternehmerinnen, Direktorinnen, Ministerinnen und die unvergleichliche Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank und ehemalige Arbeitsrechtsanwältin. "Wenn du dein Handeln auf den 4 Ls (Legal base, Learning, Labor, und Leadership) basierst, werden Vielfalt und Gleichstellung sich durchsetzen." Vielen Dank an Margarita De Cos für die Förderung des GSW in Spanien und an Irene Natividad für diese großartige Initiative!
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Feiertagszuschlag

Feiertagszuschlag

10. JUN 2025
Mitarbeiter, die ausschließlich an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen beschäftigt werden, haben ebenfalls Anspruch auf den Feiertagszuschlag, da andernfalls das Gleichheitsrecht verletzt würde (Artikel 14 der spanischen Verfassung). Dies liegt daran, dass die Arbeit an diesen Tagen für sie (teilzeitige MA) genauso belastend (oder sogar belastender) ist wie für vollzeitige MA, die normalerweise an diesen Tagen nicht arbeiten und dies nur gelegentlich tun. Die regelmäßige Arbeit an Feiertagen gilt als belastender als die gelegentliche Arbeit an diesen Tagen. Daher sollten sie mit einer zusätzlichen Vergütung ausgeglichen werden, falls der Arbeitgeber beabsichtigt, den Feiertagszuschlag nicht zu zahlen. Oberster Gerichtshof, 4. März 2025.
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Weltumwelttag

Weltumwelttag

5. JUN 2025
Anlässlich des Weltumwelttags möchten wir einige der kleinen Schritte teilen, die wir in unserem Unternehmen unternehmen, um unseren Beitrag für den Planeten zu leisten: Verwendung von recyceltem Papier für Ausdrucke, Recycling von Papier (mit vertraulicher Aktenvernichtung) und Kunststoffen, umstieg auf wiederverwendbare Wasserflaschen aus Edelstahl, Bevorzugung von Zugreisen gegenüber Flügen, wann immer möglich, Verantwortungsbewusste Raumtemperaturen im Büro: nicht über 19 °C im Winter und nicht unter 27 °C im Sommer, Ladegeräte über Nacht ausstecken und Luftreinigende Pflanzen in unseren Arbeitsbereichen integrieren.
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